1.Teilnahmebedingungen des Kreisjugendrings Deggendorf (KJR Deggendorf) für Veranstaltungen der Jugendarbeit
a) Anmeldung, Vertrag, Zahlung
b) Leistungen, Änderungen
c) Rechtsvorschriften für Auslandsaufenthalte
d) Leistungsstörungen
e) Mithilfe, Beteiligung der Teilnehmenden
f) Versicherungen
g) Rücktritt – nur schriftlich –
h) Höhere Gewalt
i) Haftung, Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
j) Ausschluss von Ansprüchen/Verjährung
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einsätze der Mobilen Spielarbeit des Kreisjugendring Deggendorf (KJR Deggendorf)
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Materialvermietung des Kreisjugendring Deggendorf (KJR Deggendorf)
a) Vertragspartner für die Materialvermietung
b) Anfrage, Buchung, Buchungsbestätigung
c) Abholung und Rückgabe
d) Transport und Verwendungszweck
e) Schaden und Verlust
f) Zahlung
g) Haftungsausschluss
h) Pflege
3. 1. Bedingungen für die Miete von Kleinbussen des KJR Deggendorf
a) Nutzungsüberlassung von Kleinbussen
b) Fahrer:in
c) Beschädigungen und Verkehrsunfall
d) Haftung und Versicherung
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den SpielRaum – Haus der Jugend Vertragspartner
a) Vertragsabschluss
b) Hausübergabe, -rücknahme
c) Zahlung
d) Rücktritt vom Buchungsvertrag, Stornierung
e) Schäden
f) Haftung
5. Datenschutz
6. Salvatorische Klausel
7. Kontakt
1.Teilnahmebedingungen des Kreisjugendrings Deggendorf (KJR Deggendorf) für Veranstaltungen der Jugendarbeit
Der Kreisjugendring Deggendorf des Bayerischen Jugendrings K. d. ö. R., vertreten durch die/den jeweilige:n Vorsitzende:n ist ein gemeinnütziger, öffentlich anerkannter freier Träger der Jugendarbeit und kein kommerzieller Reiseanbieter. Der KJR Deggendorf erfüllt mit seinen Angeboten eine Aufgabe im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts (§§ 11, 12 KJHG/SGB VIII) und der Satzung des Bayerischen Jugendrings. Die Angebote dienen zur Förderung der Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Der KJR Deggendorf verfolgt keine Gewinnabsichten.
a) Anmeldung, Vertrag, Zahlung
Jede:r Teilnehmer:in muss das für das jeweilige Angebot vorgeschriebene Alter und in der Regel den Wohnsitz im Landkreis Deggendorf haben. Mit der Anmeldung nimmt der/die Anmeldende und der/die Teilnehmende die Teilnahmebedingungen verbindlich an. Zum rechtswirksamen Abschluss des Vertrages erhält jede:r Anmeldende eine schriftliche Anmeldebestätigung. Die Zahlungsbedingungen sind bereits in dem entsprechenden Angebot vermerkt und werden in der Anmeldebestätigung wiederholt.
Der Teilnahmepreis wird ca. 14 Tage vor Beginn des Programms per Lastschrift eingezogen oder ist zum in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt auf ein Konto des Kreisjugendring Deggendorf zu überweisen. Bei Tagesfahrten bzw. Tagesangeboten kann der Betrag vor Ort von den Betreuenden in bar eingesammelt werden.
Bei Teilnahmegebühren ab 250,00 Euro können Anzahlungen überwiesen oder abgebucht werden. Die genaue Vorgehensweise für das jeweilige Programm wird im Informationsbrief, welchen die Teilnehmenden rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn erhalten, bekanntgegeben.
Die Teilnahmeberechtigung wird erst mit fristgerechtem Zahlungseingang wirksam. Geht die Zahlung nicht innerhalb des in der Rechnung genannten Zahlungsziels ein, behält sich der KJR Deggendorf das Recht vor, die Anmeldung zu stornieren und den Platz neu zu vergeben. Ist eine Veranstaltung ausgebucht, kann der/die Teilnehmende auf die Warteliste angemeldet werden. Die Vergabe eines frei gewordenen Platzes erfolgt nach Ermessen des KJR Deggendorf. Darüberhinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
Die Teilnahmegebühren können erst nach erhaltener Rechnung bezahlt werden, mit Angabe des Verwendungszweckes. Für die Zahlung gilt das Zahlungsziel, die Bankverbindung und sonstige
Angaben, die auf der Rechnung enthalten sind.
Informationen bezüglich Ermäßigungen oder finanzieller Unterstützung aufgrund sozialer
Kriterien können in der Geschäftsstelle des KJR Deggendorf erfragt werden. Die entsprechenden Formulare finden Sie auch auf der Homepage im Downloadbereich des KJR Deggendorf.
Hinweise zu Ermäßigungen
Es gibt über die KJR-Geschäftsstelle Ermäßigungsanträge für:
Bei einem Ermäßigungsantrag entfällt der Frühbucherrabatt automatisch. Weitere Informationen gibt es in der KJR-Geschäftsstelle.
b) Leistungen, Änderungen
Inhalt, Umfang und Preis der Angebote ergeben sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung. Das Programm hat eine Mindest-/Höchstteilnehmendenzahl vorgesehen, bei deren Nichterreichen/Überschreiten kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung besteht. Dazu ist ein Anmeldeschluss bei jeder Maßnahme angegeben. Für das Zustandekommen der Maßnahme ist der jeweilige Anmeldeschluss auch der Stichtag. Unternehmungen, die im Rahmen der Programmbeschreibung ausdrücklich selbstständig für die Teilnehmenden ermöglicht werden und nicht im Teilnahmepreis enthalten sind, können auf eigenes Risiko, eigene Kosten eigenverantwortlich und ohne Aufsicht durch den KJR Deggendorf durchgeführt werden. Änderungen oder Abweichungen einzelner Programminhalte oder Reiserouten, die nach Vertragsschluss erforderlich werden und nicht vom KJR Deggendorf wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Der KJR Deggendorf ist berechtigt, Veranstaltungen abzusagen, sofern wesentliche Programminhalte nicht gewährleistet werden können. Teilnehmende werden unverzüglich informiert, geleistete Zahlungen werden erstattet, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
c) Rechtsvorschriften für Auslandsaufenthalte
Über Einreisebestimmungen bei Auslandsfahrten (Pass, Visa, Zoll-, Devisen und Gesundheitsvorschriften) informiert die jeweilige Programmbeschreibung bzw. Vorbereitungstreffen. Über Änderungen wird der KJR Deggendorf nach bekanntwerden unverzüglich informieren. Alle Reiseteilnehmenden sind selbst für die Einhaltung entsprechender Bestimmungen und die erforderlichen Papiere/Bescheinigungen verantwortlich. Bei Nichtbeachtung trägt der/die Teilnehmende die Folgen und damit unter Umständen verbundene Kosten.
d) Leistungsstörungen
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, damit ein eventuell entstehender Schaden geringgehalten bzw. eine Störung behoben werden kann. Beanstandungen müssen direkt vor Ort und unverzüglich den Betreuungspersonen bzw. sonstigen vom KJR Deggendorf beauftragten Personen gemeldet und Abhilfe muss verlangt werden. Der/die Teilnehmende ist verpflichtet, angebotene, gleichwertige Ersatzleistungen anzunehmen. Wird die Anzeige eines Mangels schuldhaft unterlassen, entstehen keine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Dem KJR Deggendorf ist eine angemessene Frist zur Abhilfe
einzuräumen. Erst danach und nach Einschaltung der Personensorgeberechtigten darf von Selbstabhilfe Gebrauch gemacht oder bei einem erheblichen Mangel die Reise gekündigt werden. Eine Fristsetzung erübrigt sich, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom KJR Deggendorf verweigert wird oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des/der Teilnehmenden geboten ist. Der KJR Deggendorf kann eine Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der/die Teilnehmende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung dem KJR Deggendorf gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der/die Teilnehmende an der Einhaltung der Frist ohne Verschulden verhindert war.
e) Mithilfe, Beteiligung der Teilnehmenden
Der/die Teilnehmende ist entsprechend der jeweiligen Programmbeschreibung zur Mithilfe und Mitgestaltung angehalten. Es wird erwartet, dass sich der/die Teilnehmende im Rahmen der pädagogischen Angebote mitgestaltend beteiligt, da diese feste Bestandteile der Maßnahmen des KJR Deggendorfs sind. Soweit in der Programmbeschreibung Vorbereitungs- bzw. Nachbereitungsveranstaltungen vorgesehen sind, ist die Teilnahme daran verbindlich.
Des Weiteren ist den Weisungen der Aufsichtspersonen zu folgen und Regeln sowie Verbote müssen beachtet und eingehalten werden.
Für den Fall, dass Teilnehmende sich fortwährend den Anweisungen der Aufsichtspersonen widersetzen oder gegen geltendes Recht verstoßen (u. a. Drogen-, Tabak- oder Alkoholkonsum; Diebstahl, Gewaltbereitschaft oder aggressives Verhalten) und den Ablauf der Veranstaltungen gefährden, ist der KJR Deggendorf berechtigt, den/die Teilnehmende:n von der Veranstaltung auszuschließen und nach Rücksprache und Vereinbarung mit den Personenberechtigten unter Umständen auf eigene Kosten zurückzubefördern.
Kosten für Mitarbeitende, die den/die ausgeschlossene:n Teilnehmende:n ggf. begleiten, müssen ebenfalls von den Personensorgeberechtigten beglichen werden. Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmepreises besteht in diesem Fall nicht; ersparte Aufwendungen bzw. eine anderweitige Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen werden jedoch angerechnet.
f) Versicherungen
Der Kreisjugendring Deggendorf ist mit einer Haftpflicht-, Unfall- sowie Rechtsschutzversicherung abgesichert, Krankenversicherung nur bei Auslandsreisen. Die Kosten für die Versicherungen sind im Teilnahmepreis 5
inbegriffen. Für weitere Versicherungen sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich, z. B. Reiserücktritts- oder Reisegepäckversicherung.
g) Rücktritt – nur schriftlich –
Vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt jederzeit möglich. Eine schriftliche Rücktrittserklärung wird mit dem Tag des Eingangs der Erklärung beim KJR Deggendorf wirksam. Nichtzahlung fälliger Beträge des Teilnahmepreises ersetzt keineswegs eine Rücktrittserklärung. Im Falle eines Rücktritts oder des Nichterscheinens bei Veranstaltungsbeginn kann der KJR Deggendorf eine angemessene pauschalierte Entschädigung verlangen. Wenn der/die Teilnehmende am Anreisetag/Check-In nicht erscheint, erlischt grundsätzlich auch der Anspruch auf die restliche Zeit der Maßnahme. Eine Mindestverwaltungsgebühr von 25,00 € wird in jedem Fall einbehalten. Die Stornopauschale berechnet sich pro Person vom Reisepreis wie folgt:
• 210 bis 120 Tage vor Reiseantritt: 20 %
• 119 bis 60 Tage vor Reiseantritt: 40 %
• 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 50 %
• 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 60 %
• Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 85 %
• bei Nichtantritt der Reise: 100 %.
Benennt der/die Teilnehmende rechtzeitig eine geeignete Ersatzperson, werden dem/der Teilnehmenden die Mehrkosten auferlegt, die durch den Wechsel entstehen. Wartelistenplätze sind hierbei jedoch vorrangig zu behandeln.
Was passiert bei einer kurzfristigen Absage z. B. aufgrund von Krankheit?
Bei einer kurzfristigen Absage, z. B. aufgrund von Krankheit, gelten dieselben Bedingungen, wie bei einem regulären Rücktritt.
Wir empfehlen eine ganzjährige Reiserücktrittsversicherung bei einem Drittanbieter. Dadurch können die Ihnen entstehenden Kosten abgedeckt werden.
h) Höhere Gewalt
Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der KJR Deggendorf als auch der/die Teilnehmende den Vertrag nur nach Maßgabe des § 651 j BGB kündigen. Der KJR Deggendorf wird den gezahlten Teilnahmepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der KJR Deggendorf ist verpflichtet, die infolge einer Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung der Teilnehmenden vorsieht.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Vertragsparteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen Mehrkosten dem/der Teilnehmenden zur Last.
i) Haftung, Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
Der KJR Deggendorf haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Vorbereitung seiner Veranstaltungen, die sorgfältige Auswahl seiner Betreuenden und Leistungstragenden. Der KJR Deggendorf haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Gegenständen während einer Veranstaltung. Vermittelt der KJR Deggendorf Fremdleistungen, haftet er nicht selbst für deren Durchführung. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungstragenden zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Der/die Teilnehmende haftet für von ihm/ihr schuldhaft verursachte Schäden, soweit diese nicht von einer Versicherung des KJR Deggendorf gedeckt sind, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Der KJR Deggendorf hat das Recht zur Verwertung von Fotomaterial der angebotenen Veranstaltungen.
j) Ausschluss von Ansprüchen/Verjährung
Ansprüche an den Kreisjugendring Deggendorf müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der/die Teilnehmende Ansprüche nur geltend machen, wenn er/sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche verjähren nach sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einsätze der Mobilen Spielarbeit des Kreisjugendring Deggendorf (KJR Deggendorf)
Das Spielmobil des KJR Deggendorf kann innerhalb des Landkreises Deggendorf gebucht werden. Eine Buchung für eine private Nutzung ist ausgeschlossen. Die Spielmaterialien und Angebote sind für Kinder von 6 bis 12 Jahren geeignet.
Eine Anfrage erfolgt per E-Mail. Der KJR Deggendorf prüft die Verfügbarkeit und erstellt ein Angebot. Nach verbindlicher Buchung der Mobilen Spielarbeit wird ein Auftrag durch den KJR Deggendorf erstellt und dem Auftraggebenden per E-Mail zugesendet. Der Auftrag muss spätestens 14 Tage vor dem Termin vom Auftraggebenden ausgefüllt und unterschrieben an den KJR Deggendorf zurückgesendet werden. Bei Vertragsabschluss ist eine Ansprechperson vor Ort zu benennen, der/die vor und während der Einsatzzeit persönlich anwesend bzw. erreichbar ist.
Der/die Auftraggebende stellt einen Stromanschluss, sowie einen Zugang zu Wasser und WC sicher. Außerdem stellt der/die Veranstaltende Getränke und Verpflegung für das Team des KJR zur Verfügung.
Für Einsätze außerhalb des Landkreises stellt der KJR Deggendorf zusätzlich Fahrtkosten von 0,45 € netto pro Kilometer für die Hin- und Rückfahrt in Rechnung.
Nach der Aktion erhält der/die Veranstaltende eine Rechnung per E-Mail, die innerhalb von 10 Tagen zu begleichen ist.
Für jede Zahlungserinnerung wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € erhoben.
Wird eine Aktion vom Auftraggebenden abgesagt, wird eine Stornogebühr von 50,00 € fällig.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Materialvermietung des Kreisjugendring Deggendorf (KJR Deggendorf)
a) Vertragspartner für die Materialvermietung
Kreisjugendring Deggendorf des Bayerischen Jugendrings K. d. ö. R. (KJR)
Amanstraße 21
94469 Deggendorf
Telefax 09 91-3 19 65
E-Mail: info@kjr-deggendorf.de
Internet: https://www.kjr-deggendorf.de/materialvermietung
b) Anfrage, Buchung, Buchungsbestätigung
Die Anfrage geht per E-Mail an den KJR Deggendorf. Dieser prüft die Verfügbarkeit und schickt ein unverbindliches Angebot. Nach verbindlicher Buchung bestätigt der KJR Deggendorf verbindlich den Auftrag per Buchungsbestätigung/Auftragsbestätigung/Mietvertrag. Der/die Mietende ist verpflichtet, den Vertrag entsprechend bearbeitet und unterschrieben an den KJR Deggendorf zurückzuschicken.
c) Abholung und Rückgabe
Die Ausgabe und Rückgabe der Gegenstände erfolgen zu den vertraglich festgelegten Zeiten. Sollte die Abholung nicht zu den vereinbarten Zeiten erfolgen, ist der KJR Deggendorf berechtigt den vollen Mietpreis in Rechnung zu stellen. Eine verspätete Rückgabe hat zur Folge, dass sich die Mietfrist bis zur nächsten Öffnung der Materialvermietung verlängert und entsprechende Kosten in Rechnung gestellt werden. Sollte ein Mietgegenstand nicht in ordnungsgemäßem Zustand sein, so behält sich der KJR Deggendorf vor, Mietverträge auch kurzfristig zu stornieren, falls kein geeigneter Ersatz im Sortiment des KJR Deggendorf verfügbar ist. Dem/der Mietenden entstehen durch die Stornierung seitens des KJR Deggendorf keine Kosten. Der KJR Deggendorf übernimmt in diesem Fall aber keine Haftung für Aufwendungen oder Mehrkosten seitens des Mietenden aus dem stornierten Mietvertrag. Ausnahme: Eigenverschulden des KJR.
Der KJR Deggendorf kann eine Kautionszahlung verlangen. Diese ist dann im Mietvertrag aufgeführt.
d) Transport und Verwendungszweck
Für den Transport der Gegenstände vom Gelände des KJR Deggendorf und dorthin zurück sorgt der/die Mietende. Die Weitergabe an andere als dem KJR Deggendorf vertraglich verpflichtete Personen ist, ohne Rücksprache mit dem KJR Deggendorf, untersagt. Der/die Mietende haftet für die bestimmungsgemäße Nutzung der Gegenstände.
e) Schaden und Verlust
Alle auftretenden Mängel oder Beschädigungen am Mietgegenstand sind dem KJR Deggendorf umgehend mitzuteilen. Für eigenverschuldete Schäden ist der/die Mietende dem KJR Deggendorf schadensersatzpflichtig. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter oder von diesem beauftragten Fachbetrieben durchgeführt werden. Für verlorengegangene oder irreparabel beschädigte Gegenstände ist dem KJR Deggendorf der Wiederbeschaffungswert sowie eine Verwaltungspauschale in Höhe von 5 % des Wiederbeschaffungswertes zu ersetzen.
f) Zahlung
Die Bezahlung des Rechnungsbetrages erfolgt über Rechnungsstellung des KJR Deggendorf an dem/der Mietende per E-Mail und ist bargeldlos innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
Sollte der Rechnungsbetrag in dieser Zeit nicht eingegangen sein, ergeht eine Mahnung. Diese Mahnung ist mit 15,00 Euro gebührenpflichtig, ebenso gegebenenfalls jede weitere Mahnung.
g) Haftungsausschluss
Der KJR Deggendorf übernimmt die Gewähr, dass die gemieteten Gegenstände für die bestimmungsgemäße Verwendung geeignet sind. Beachten Sie hierzu die Nutzungshinweise und ergänzenden Bedingungen des KJR Deggendorf für die jeweiligen Gegenstände. Eine Haftung des KJR Deggendorf ist ausgeschlossen im Falle einer fehlerhaften Bedienung und Nutzung der Gegenstände bzw. im Falle einer Beschädigung durch dem/der Mietenden, seine Teilnehmenden oder Dritte.
h) Pflege
Die gemieteten Gegenstände werden sauber, vollzählig und funktionstüchtig ausgegeben und sind in diesem Zustand wieder zurückzugeben. Der/die Mietende muss den Zustand bei Übergabe überprüfen, und Mängel oder fehlende Teile sind sofort anzuzeigen, sonst gilt der Mietgegenstand als ordnungsgemäß übernommen. Die/der Mietende verpflichtet sich zu pfleglicher Behandlung der gemieteten Gegenstände. Für die Reinigung von Verschmutzungen, die vom Mietenden verursacht und vor der Rückgabe nicht beseitigt wurden, berechnet der KJR Deggendorf eine Aufwandspauschale von bis zu 150,00 Euro. Bei Rückgabe nasser Zelte oder aufblasbaren Gegenständen wird eine Trocknungspauschale von bis zu 150,00 Euro je nach Aufwand der Trocknung erhoben. Nach Rücksprache mit dem KJR Deggendorf können die Zelte bzw. aufblasbaren Gegenstände durch den Mietenden zum Trocknen auch kostenlos länger stehen gelassen werden.
3. 1. Bedingungen für die Miete von Kleinbussen des KJR Deggendorf
a) Nutzungsüberlassung von Kleinbussen
Eine Nutzungsüberlassung der Kleinbusse erfolgt ausschließlich für soziale Zwecke an Vereine, Verbände, soziale und kommunale Institutionen. Eine anderweitige Nutzung der Kleinbusse, insbesondere für kommerzielle Zwecke sowie die Vornahme von technischen Veränderungen an den Fahrzeugen – z. B. der Ausbau von Sitzbänken o. ä. – kann neben der Schadensersatzpflicht im Schadensfall zum Ausschluss der mietenden Organisation von der Nutzung der KJR-Materialvermietung für mindestens 2 Jahre führen.
Der/die Mietende holt das Fahrzeug grundsätzlich nach vorheriger Vereinbarung mit dem KJR Deggendorf ab und bringt es zum vereinbarten Termin wieder zurück.
Der KJR Deggendorf kann eine Kautionszahlung verlangen. Diese wird dann im Mietvertrag aufgeführt.
Das Fahrzeug wird vollgetankt vermietet und ist vollgetankt zurückzubringen. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Absprache.
Der Kleinbus muss nach jeder Benutzung wieder in einem sauberen Zustand abgegeben werden. Bei Nichtbeachtung werden die anfallenden Reinigungskosten voll dem Mietenden in Rechnung gestellt. Bei der Außenreinigung sind auf etwaige Aufkleber zu achten.
Der/die Abholer:in hat ein amtliches Ausweispapier und den Führerschein vorzulegen.
Bei längeren Fahrten sind Öl- und Kühlwasserstand, sowie Luftdruck der Reifen regelmäßig zu prüfen.
Die Kleinbusse sind Nichtraucherfahrzeuge.
b) Fahrer:in
Die mietende Organisation hat dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrer:innen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), die vorliegenden Mietbedingungen, sowie sonstiger rechtliche Bestimmungen einhalten – dies beinhaltet auch die einschlägigen Vorschriften bei der Nutzung eines Anhängers. Insbesondere die Fahrtüchtigkeit der Fahrer:innen sowie der Fahrzeugzustand hinsichtlich Besetzung und Beladung ist zu gewährleisten. Etwaige Geldbußen durch Übertreten der StVO müssen durch die mietende Organisation beglichen werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Kleinbusse ohne Anhänger beträgt 130 km/h.
Die Fahrer:innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines gültigen Führerscheins, nicht mehr auf Probe, sein, der zur Benutzung des Fahrzeugs, evtl. auch mit Anhänger, berechtigt.
c) Beschädigungen und Verkehrsunfall
Auftretende Mängel oder Beschädigungen der Kleinbusse sind sofort nach der Rückkehr zu melden. Bei jedem Verkehrsunfall, an dem das KJR-Fahrzeug beteiligt ist, ist die Polizei hinzuzuziehen und der KJR Deggendorf telefonisch/per E-Mail/per Fax in Kenntnis zu setzen. Gelingt es nicht, die Polizei zur Unfallaufnahme zu bewegen, etwa bei einem Bagatellschaden, so ist der/die Fahrer:in verpflichtet, gemeinsam mit dem/der Unfallgegner:in einen Unfallbericht anzufertigen und noch am Unfallort aussagekräftige Fotos der beschädigten Fahrzeuge zu machen. Die Fotos sind dem KJR Deggendorf auf elektronischem Weg an info@kjr-deggendorf.de zu schicken. Die mietende Organisation hat dafür Sorge zu tragen, dass ein entsprechender Unfallbericht nach den Vorgaben der Bernhard Assekuranz innerhalb von 4 Tagen nach dem Unfall dem KJR Deggendorf vorliegt – bei Bagatellschäden muss der Bericht vier Tage nach Rückgabe des Fahrzeugs vorliegen.
d) Haftung und Versicherung
Die mietende Organisation schließt mit dem Mietvertrag eine Vollkaskoversicherung inklusive Insassen- und Rechtsschutzversicherung über die Bernhard Assekuranz ab. Die Zusatzkosten werden im Vertrag gesondert ausgewiesen. Für schuldhaft verursachte Schäden, die nicht von der Versicherung des KJR Deggendorf abgedeckt sind, ist die mietende Organisation dem KJR Deggendorf schadensersatzpflichtig. Grobe Fahrlässigkeit schließt jede Leistung des Versicherers aus.
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den SpielRaum – Haus der Jugend
a) Vertragspartner
Als Vertragspartner des KJR Deggendorf gilt im Zweifelsfalle die buchende juristische oder natürliche Person.
Die Nutzung des SpielRaum und die in Anspruch nehmende Person sind Gäste/Kund:innen im Sinne der Vertragsbedingung.
b) Vertragsabschluss
Die Buchungsanfrage wird per E-Mail an den KJR Deggendorf gestellt. Dieser prüft die Verfügbarkeit, erstellt ein Angebot und schickt dieses per E-Mail an die anfragende Person. Nach verbindlicher Buchung erstellt der KJR Deggendorf eine Buchungsbestätigung.
Mit dieser Buchungsbestätigung wird die Hausordnung per E-Mail verschickt, welche zwingend einzuhalten ist.
Die Hausordnung ist Vertragsbestandteil.
Rechtzeitig vorher, mindestens 7 Tage, muss die buchende Person genaue Angaben zur Gruppe melden, z. B. Anzahl Teilnehmende, benötigte Anzahl Zimmer, welche Bestandteile des SpielRaum werden dazugebucht. So kann gewährleistet werden, dass der SpielRaum für die entsprechende Buchung vorbereitet werden kann.
c) Hausübergabe, -rücknahme
Die Hausübergabe erfolgt durch den KJR Deggendorf. Die zur Kenntnis nehmenden Inhalte des Protokolls dieser Übergabe werden auch schriftlich ausgehändigt und sind somit bei Unklarheiten nachlesbar. Der SpielRaum ist eine Gruppenunterkunft. Der/die Gruppenleitende erhält ausschließlich einen Haustürschlüssel für die Dauer der Buchung. Anderweitige Regelungen bedürfen einer vorherigen und individuellen Regelung.
Die Hausrücknahme erfolgt durch eine hauptamtliche Person des KJR Deggendorf. Andere Regelungen und Ausnahmen, z. B. bei Stammgästen (bereits mehr als zwei Aufenthalte im SpielRaum), bedürfen einer vorherigen mündlichen Absprache. Bei der Rücknahme muss das Haus u. a. besenrein hinterlassen werden. Hier gilt wieder die Hausordnung, welche Vertragsbestandteil ist.
d) Zahlung
Nach der Hausrücknahme schickt der KJR Deggendorf der buchenden Person die Rechnung über den Aufenthalt und Nutzung des SpielRaum per E-Mail. Diese ist innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Die Mahngebühren betragen 15,00 Euro pro Mahnung.
e) Rücktritt vom Buchungsvertrag, Stornierung
Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Bei Stornierung eines geschlossenen Mietvertrages berechnen wir folgende Gebühren:
mindestens jedoch 150,00 Euro
mindestens jedoch 250,00 Euro
mindestens jedoch 500,00 Euro
Bei höherer Gewalt, z. B. Hochwasser, kann der Mietvertrag jederzeit von Seiten des KJR Deggendorf storniert werden.
f) Schäden
Von der hausrücknehmenden Person ausschließlich vom Mietenden verschuldeten Schäden werden in Rechnung gestellt. Zu zahlen ist dann der Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturwert.
g) Haftung
Die Benutzung des SpielRaum erfolgt auf eigene Gefahr.
Der KJR Deggendorf übernimmt keine Haftung für Schäden, die infolge der Benutzung entstehen. Der/die verantwortliche Gruppenleitende ist für einen geordneten Betrieb verantwortlich. Der Vertragspartner haftet für Schäden, die von ihm, seinen Mitgliedern oder seinen Besucher:innen im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstands oder der Veranstaltungsfläche verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass sich seine Besucher:innen während der Veranstaltung ordnungsgemäß verhalten. Es wird empfohlen, für den Zeitraum der Nutzung eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
5. Datenschutz
Genauere Informationen können Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link nachlesen:
Kreisjugendring Deggendorf Datenschutz – Kreisjugendring Deggendorf (kjr-deggendorf.de/datenschutz)
6. Salvatorische Klausel
Ganz oder teilweise rechtsunwirksame einzelne Bestimmungen des Vertrages haben nicht die Rechtsunwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Rechtsunwirksame Bestimmungen werden ersetzt unter Berücksichtigung von Treu und Glauben durch rückwirkend rechtswirksame, die dem Ziel und Zweck der rechtsunwirksamen Regelung/-stelle am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
7. Kontakt
Kreisjugendring Deggendorf K. d. ö. R
Amanstraße 21
94469 Deggendorf
Telefax: +49 991 31965