Mobile Spielarbeit
des Kreisjugendrings Deggendorf
Die Angebote der Mobilen Spielarbeit (Spielmobil, Baumobil, Eine-Welt-Anhänger) können von Vereinen, Verbänden, Schulen und Firmen genutzt werden.
Weitere Zusatzangebote entnehmen sie bitte unserer Übersicht der Mobilen Spielarbeit. Sie haben mit dem Kreisjugendring Deggendorf einen kompetenten Partner in Sachen Mobiler Spielarbeit.
Für Ihre Anfrage stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Spielmobil
Das Spielmobil bietet eine dauerhafte Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeit für 3-12Jährige.
Darin befindet sich ein Malatelier mit Malstaffeleien, Farbpaletten, Farben und Pinseln und großen Malkartons. Hier können die Kinder ihrer Kreativität freien Lauf lassen.
Mit verschiedenen Fahrzeugen wie Bobbycar, Pedalo, Hüpfpferde und Co. können sich die Kinder austoben und ihr Gleichgewicht trainieren. Außerdem befindet sich im Spielmobil einige nachgebaute Spieleklassiker wie Airhockey, Labyrinth und "4 Gewinnt".
Des Weiteren befinden sich im Spielmobil ein Schwungtuch, Bälle, Seile, eine Jonglierkiste, Entenangeln und viele weitere Spielmobilklassiker.
Baumobil
Das Baumobil ist ein Anhänger, vollgepackt mit lauter Ideen rund um das Thema “Bauen” für Kinder und Jugendliche von 3- 12 Jahren. Hier können die Kids mit Bauklötzen Türme und Gebilde bauen oder testen, wer die längste Murmelbahn baut. Ausgestattet ist das Baumobil mit ca. 3.000 Holzbauklötzen, Bauhelmen und Baustellen-Schildern, einem Eventdome, Pavillons oder einer Cuboro-XXL-Murmelbahn. Außerdem ist im Angebot eine Kreativaktion enthalten, wie z. B Kreiselwerkstatt. Die verschiedensten Mini-Fahrzeuge wie Stapler oder Traktor mit Anhänger laden dazu ein, die Bausteine aufzuladen und zu befördern. Hier kommen auch schon die Kleinsten auf ihre Kosten.
Der Baumobileinsatz wird von zwei Teamern der Mobilen Spielarbeit begleitet. Die Preise richten sich nach vielen Dingen, wie z. B. Art, Dauer und Ort. Sei es für Ihr Vereinsfest, Jubiläum, Tag der offenen Tür, Schulfest, Firmenjubiläum, Mitarbeiter:innenfest oder Sommerfest.
Ab dem 01.01.2023 findet das Umsatzsteuergesetz auf uns Anwendung. Um zu prüfen, ob Ihre Anfrage der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, müssen die nachstehenden Punkte wahrheitsgemäß von Ihnen beantwortet werden. Sollte Ihre Anfrage der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, werden wir die Umsatzsteuer entsprechend auf der Rechnung ausweisen.
- Sind Sie ein anerkannter Träger der Jugendhilfe? Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sind z. B. die Mitgliedsvereine und Verbände in den Stadt- und Kreisjugendringen, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Verbände der freien Wohlfahrtspflege.
- Sie nutzen den Verleih ausschließlich zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII?
- Für welchen Zweck wird der Verleih genutzt? Wir benötigen die genaue Angabe, wofür Sie den Verleih nutzen.
Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und gelten ab dem 01.01.2023.
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